Rechtliche Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern​

  • Sie haben eine Kündigung bekommen.
  • Sie möchten weniger oder mehr arbeiten.
  • Sie haben zu wenig Urlaub bekommen.
  • Sie haben eine Schwerbehinderung. Sie bewerben sich bei einem öffentlichen Arbeitgeber. Die Stelle passt zu Ihnen. Sie können die Arbeit machen. Sie werden aber zum Vorstellungsgespräch nicht eingeladen und bekommen eine Absage. Dann können Sie eine Entschädigung in Geld verlangen.


    *Öffentliche Arbeitgeber sind zum Beispiel Ämter und Behörden.

  • Sie haben eine Abmahnung bekommen. Und wollen sich wehren.


    *Eine Abmahnung bekommt man zum Beispiel, wenn man am Arbeitsplatz einen schweren Fehler gemacht hat. Wer mehrere Abmahnungen bekommt, kann oft einfacher gekündigt werden.

  • Sie wollen wissen: Welche Nachteile kann ein Aufhebungsvertrag haben?


    *Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber/Arbeitgeberin und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin.
    Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis beendet.

  • Sie haben ein anderes Problem an Ihrem Arbeitsplatz. Sie wollen wissen, welche Rechte Sie haben.


In Deutschland gibt es gute Arbeitsgesetze. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen Hilfe, wenn sie Streit mit ihrem Arbeitgeber oder mit ihrer Arbeitgeberin haben. Fragen Sie mich. Ich berate Sie. Ich unterstütze Sie. Zum Beispiel, wenn Sie etwas mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vereinbaren möchten. Und ich vertrete Sie vor Gericht, wenn Sie Probleme bei Ihrer Arbeit haben.


Wichtig: Im Arbeitsrecht muss man bestimmte Termine einhalten. Diese Termine nennt man Fristen. Wenn Sie zu spät sind, dann verlieren Sie vielleicht Ihre Rechtsansprüche. Das bedeutet: Dann können Sie später nicht mehr vor Gericht klagen.
Warten Sie nicht zu lang. Melden Sie sich bei mir.