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Vertretung von Arbeitgeber:innen

  • Sie möchten sich von langjährigen Mitarbeiter:innen trennen?
  • Sie benötigen dringend eine Aktualisierung Ihrer Arbeitsverträge?
  • Sie haben Fragen zur zulässigen Arbeitszeit in Ihrem Unternehmen?
  • Sie möchten mit Ihrer Geschäftsführung ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbaren?
  • Mitarbeiter:innen Ihres Unternehmens fühlen sich diskriminiert?
  • Sie haben eine andere arbeitsrechtliche Frage?

Als langjährige Unternehmensjuristin und selbstständige Rechtsanwältin kenne ich die Bedürfnisse von Arbeitgeber:innen sehr genau und kann sie daher in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts umfassend beraten. Lassen Sie sich in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren von mir vertreten. Sie sparen sich dadurch nicht nur Zeit und Nerven, sondern am Ende auch Geld. Denn insbesondere bei Kündigungsschutzklagen gilt es durch strategisches Verhandlungsgeschick die Zahlung von hohen Abfindungssummen zu vermeiden.